Reise- und Zahlungsbedingungen
01. Reiseanmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung, die keiner besonderen Form bedarf, bieten Sie uns einen verbindlichen Reisevertragsabschluß an. Dieser gilt auch für alle in dieser Anmeldung aufgeführten Personen. Sollte die von uns erteilte Buchungsbestätigung Abweichungen von der schriftlichen Anmeldung enthalten, so kommt der Reisevertrag nur zustande, wenn Sie der veränderten Bestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Absendung nicht widersprechen. Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn, sind geringfügige Abweichungen ohne Zustimmung möglich. Im Falle telefonisch getätigter Buchungen gilt der Reisevertrag als abgeschlossen, wenn auf unsere schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Absendung kein schriftlicher Einspruch erfolgt.
02. Inhalt des Reisevertrages
Es gelten die Leistungsangaben aus unseren gültigen Katalogen sowie die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sämtliche gebuchten Zusatzleistungen unterliegen keiner Garantie, ihr Ausfall wird nach Reiserückkehr erstattet. Bei Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, empfehlen wir die Schriftform. Während gebuchter Reisen auftretende Kosten/Gebühren, die nur vor Ort zahlbar sind, wie zum Beispiel manche Flughafengebühren oder Sondersteuern für Naturschutzgebiete etc., sind nicht im Reisepreis enthalten.
Wünschen Sie für sich ein halbes Doppelzimmer, so wird der erhobene Einzelzimmerzuschlag nur dann wieder gutgeschrieben, wenn sich bis zum Reiseantritt innerhalb der Reisegruppe eine weitere Person mit gleichem Buchungswunsch findet. Ist dies nicht der Fall kann daraus ein kostenloses Rücktrittsrecht ebenso wenig begründet werden, wie beim Ausfall als fakultativ ausgewiesener Leistungen, für die bei Durchführung der Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
03.Zahlungsmodalitäten
Es ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zwei Wochen nach Versendung der Buchungsbestätigung/Rechnung an uns zu zahlen. Die Gebühren für Versicherungspolicen sind sofort fällig. Der Gesamtbetrag soll bis spätestens 18 Tage vor Reiseantritt eingezahlt worden sein. Auf Wunsch kann die Restzahlung auch bis zur Übergabe der Reisedokumente hinausgezögert werden. Dies kann dann nur bar oder per Nachnahme erfolgen, die auf Kosten des Anmelders grundsätzlich gewählt wird bei Nichtbeachtung der Zahlungsfrist ab zwei Wochen vor Reiseantritt. Kreditkarten können zur Zahlung nicht angewendet werden. Sie können uns aber mit der Vermittlung zu einem solchen Service beauftragen, wobei die Gebühren in Höhe von 2% zzgl. 15,00 EUR pro Buchung zu Lasten des Reisenden gehen und die Fristen entsprechend den realen Zahlungseingängen auf den Konten des Reiseveranstalters angepasst werden. Entsprechend § 651 k Abs. 4 BGB darf der Reiseveranstalter Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn er dem Reisenden einen Sicherungsschein übergeben hat. Eine Übergabe der Reiseunterlagen ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises und aller Nebenleistungen kann nicht erfolgen. Nichtzahlung berechtigt uns, die entsprechenden Stornierungsgebühren zu erheben. Individualbuchungen (nur Hotels) werden grundsätzlich zzgl. Bearbeitungsgebühr EUR 30,00 pro Buchung berechnet. Sollten - aus welchen Gründen auch immer - Zahlungen nicht oder unvollständig getätigt worden sein und Zahlungsrückstand somit entstanden, sind im Falle einer dann notwendig gewordenen schriftlichen Zahlungserinnerung EUR 5,00 als Gebühr durch den Reisenden, hier Zahlungssäumigen, an den Veranstalter pro schriftlicher Aufforderung zu zahlen zzgl. möglicherweise notwendiger Portoauslagen für Einschreibebriefe.
04. Stornierungsgebühren
Für die von uns veranstalteten Reisen gelten allgemein folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
59.-31. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises;
30.-21. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises;
20.-09. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises; ab dem
08. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises.
Bei Nichterscheinen/ Nichtinformieren über Stornierung können Gebühren bis zu 100 % anfallen, worüber im Einzelfall Nachweis angetreten wird. Davon abweichende Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Angebotsschreiben. Nachweislich geringere Stornierungsgebühren werden vom Reiseveranstalter berücksichtigt. Wir empfehlen, die Stornierung schriftlich vorzunehmen. Die Fristlegung gilt mit dem Tag der Registrierung Ihrer Stornierung bei uns.
05. Sonderregelungen für individuelle Transporte oder Unterbringungen
Für andere Reisevermittlungen, hier insbesondere individuelle Flugbuchungen, gilt, dass wir keinerlei Gewähr über die vom Leistungsträger oder Ticketing-Büro hinausgehenden Angaben geben. Für fehlerhafte Angaben der Leistungsträger bzw. Ticketing-Büros können wir nicht haftbar gemacht werden. In diesen Fällen gilt: Stornierungen von Linienflügen werden zu den Gebühren die die Fluggesellschaft nachweislich erhebt zzgl. EUR 30 Bearbeitungsgebühr unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung berechnet. Für Charterflüge gelten unsere ansonsten üblichen Stornobedingungen. Im Falle von Stornierungen von Hotelbuchungen werden ab 2 Wochen bis 3 Tage vor Reiseantritt die Gebühren mit dem Preis der ersten Übernachtung berechnet, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt mit drei Übernachtungen. Im Falle von Stornierungen von Serviceleistungen wird die Abrechnung abhängig von der Rückgabemöglichkeit der Leistungsbelege berechnet.
06. Umbuchungen
Umbuchungen sind nur gegen Gebühr möglich, sie bedürfen in jedem Fall unserer Zustimmung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem konkreten Inhalt. Ersatzpersonen können, falls nicht Einreisebestimmungen der Zielländer dem entgegenstehen, bis zum Reiseantritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,-- benannt werden. Dies muss schriftlich geschehen. Mögliche Mehrkosten bei Leistungsträgern sind, sofern nachgewiesen, zusätzlich zu bezahlen.
07. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
08. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei von uns ausgeschriebenen Reisen gilt, dass wenn eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wir berechtigt sind, vom Reisevertrag bis zu drei Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Die geleistete Anzahlung wird unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Erstattungsansprüche bestehen nicht. Zusätzlich gilt diese Regelung für alle unsere Reisen auch dann, wenn aus Gründen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen oder Kriege die Durchführung einer Reise nicht verantwortet werden kann.
09. Reiseversicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss von Reiserücktrittskostenversicherungen und eine sogenannte Paket-Versicherung, die Schutz gegen Schäden bietet wie Unfall, Krankheit, die Haftpflicht beinhaltet und Ihr Gepäck versichert.
10. Gewährleistungen
Sollte eine gebuchte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden, können Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Abhilfe verlangen. In den in diesem Katalog vorgestellten Ländern ist der in Mitteleuropa übliche Standard nicht zu erwarten und sind Einschränkungen im Service und in der Hygiene unumgänglich. Abhilfe bei gravierenden Mängeln muss der Reisende im zumutbaren Rahmen versuchen selbst zu schaffen. Wird die Reiseleistung nicht erbracht durch einen Umstand, der nach Vertragsschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir (bzw. ein Reiseveranstalter mit dem wir zusammenarbeiten) berechtigt, durch Erbringung einer gleichen oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen beträgt je Reisegast und Reise EUR 4.090,00. Liegt der Reisepreis über EUR 1.363,00, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor
schriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (auf Flüge nach USA und Kanada) Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Mitwirkungspflicht
Reisende sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Mängel oder Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Reisende sind insbesondere verpflichtet, Mängel unverzüglich der Reiseleitung zu melden. Die Reiseleitung ist jedoch unter keinen Umständen berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Unterlassung von Schadensmeldungen vor Ort zieht einen Verlust des Anspruches auf Zahlungsminderung mit sich.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
14. Verjährung
14.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
14.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa- ,Zoll-, Devisenbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbeachtung entstehen gehen vollständig zu Lasten des Reisenden. Die mögliche Besorgung von Visa gilt nicht als touristische Leistung. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren aktuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage reichtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
17. Allgemeines
Bei technischen Übermittlungsfehlern oder gesetzlichen Änderungen in der Zwischenzeit gilt, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge haben. Das gilt auch für die vorliegenden oder von uns weitergeleiteten Reise- und Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter.
KL GmbH Service für Gruppenreisen
Liederbach/Taunus
Stand: Januar 2009